Ansprechpersonen

Eine Frau die lacht
Kontaktdaten von Bader Anja
NameBader Anja
Telefon+43 5673 2333 215
Faxnummer+43 5673 2333 225
E-Mailmeldeamt@ehrwald.gv.at
BüroZimmer 1
StraßeKirchplatz 1
PLZ/Ort6632 Ehrwald

Eine weibliche Person, die eine Brille trägt
Kontaktdaten von Besler-Kien Nina
NameBesler-Kien Nina
Telefon+43 5673 2333 212
E-Mailbauamt@ehrwald.gv.at
BüroZimmer 4 (1. Obergeschoss)
StraßeKirchplatz 1
PLZ/Ort6632 Ehrwald


Fuchs Herbert
Kontaktdaten von Fuchs Herbert
NameFuchs Herbert
Telefon+43 5673 2333 213
E-Mailamtsleiter@ehrwald.gv.at
BüroZimmer 5 (1. Obergeschoss)
StraßeKirchplatz 1
PLZ/Ort6632 Ehrwald

eine frau mit verschränkten armen
Kontaktdaten von Kerber Ines
NameKerber Ines
Telefon+43 5673 2333 214
Faxnummer+43 5673 2333 225
E-Mailstandesamt@ehrwald.gv.at
BüroZimmer 2
StraßeKirchplatz 1
PLZ/Ort6632 Ehrwald

Klotz Martina
Kontaktdaten von Klotz Martina
NameKlotz Martina
Telefon+43 5673 2333 219
Faxnummer+43 5673 23 33 8219
E-Mailbuchhaltung@ehrwald.gv.at
BüroZimmer 9 (1. Obergeschoss)
StraßeKirchplatz 1
PLZ/Ort6632 Ehrwald

Legalisatorentätigkeit 

Die Gemeinde hat die Dienstleistungen für die Bürger ausgebaut und bietet die Legalisatorentätigkeit im Gemeindeamt an. Die Finanzverwalterin der Gemeinde, Frau Martina Klotz, wurde vom Gericht zur Legalisatorin bestellt. 

Eine Legalisatorin beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. auf Kaufverträgen). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch eine Notarin/einen Notar mehr nötig.

Die Unterschrift leistende Person muss der Legalisatorin persönlich bekannt sein oder dessen Identität muss durch zwei Personen bestätigt werden, die der Legalisatorin persönlich bekannt sind.

Hinweise

  • Die Legalisatorin führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch.
  • Telefonische Terminvereinbarungen erbeten!

Legalisierungsgebühr

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Gebühren der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg
StF: BGBl. II Nr. 297/2001
§ 1

  1. Die Gebühren der Legalisatoren für die Beglaubigung einer Unterschrift werden festgesetzt.
    a) bei einem Wert bis 700 Euro mit 2 Euro,
    b) bei einem Wert über 700 Euro bis 7.000 Euro mit 6 Euro,
    c) bei einem Wert über 7.000 Euro bis 35.000 Euro mit 15 Euro,
    d) bei einem Wert über 35.000 Euro mit 20 Euro,
    e) bei unbestimmtem Wert mit 2 Euro

  2. Die Bemessungsgrundlage ist jene der Gerichtsgebühren für gerichtliche Beglaubigungen.

  3.  Sind auf einer Urkunde die Unterschriften zweier oder mehrerer gleichzeitig erscheinender Personen zu beglaubigen, so beträgt die Legalisatorgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift die Hälfte der gemäß Abs. 1 festgesetzten Gebühren.

  4. In geringfügigen Grundbuchssachen (§ 34 GBG 1955, BGBl. Nr. 39, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997) mit einem Wert bis 140 Euro hat die Entrichtung der Legalisatorgebühren zu entfallen.

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von EUR 14,30 zu entrichten.


Barbara Schönherr
Kontaktdaten von Schönherr Barbara
NameSchönherr Barbara
Telefon+43 5673 2333 218
E-Mailfinanz@ehrwald.gv.at
BüroZimmer 8 (1. Obergeschoss)
StraßeKirchplatz 1
PLZ/Ort6632 Ehrwald

Grafik
Kontaktdaten von Wilhelm Johanna
NameWilhelm Johanna
Telefon+43 5673 2333 222
Faxnummer+43 5673 2333 225
E-Mailverwaltung@ehrwald.gv.at
BüroZimmer 4 (1. Obergeschoss)
StraßeKirchplatz 1
PLZ/Ort6632 Ehrwald

eine Person, die eine Brille trägt
Kontaktdaten von Wilhelm Kathrin
NameWilhelm Kathrin
Telefon+43 5673 2333 218
E-Mailfinanz@ehrwald.gv.at
Büro Zimmer 8 (1. Obergeschoss)
StraßeKirchplatz 1
PLZ/Ort6632 Ehrwald