Meldebestätigung

Kosten

Für den Antrag

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 21,00 Euro

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung

  • Bundesgebühr: 21,00 Euro (diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
  • Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro
  • Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde): 3,00 Euro

Zusätzlich

  • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):     
    • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 6,00 Euro pro Bogen bis maximal 36,00 Euro                                            

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Zuständig