Reisepass

Informationen 

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden.

Die Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft) stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird bei einer gewöhnlichen Zustellung innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse zugestellt. 

Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden (ca. 14 Tage). 


Erfassung der Fingerabdrücke

Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab dem 12. Geburtstag mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern (in der Regel von den Zeigefingern), die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Vor dem 12. Geburtstag werden die Fingerabdrücke nicht abgenommen ("Kinderpass"). Durch die Fingerabdrücke im Chip wird die Fälschungssicherheit erhöht und die eindeutige Zuordnung des Passes zu seiner Besitzerin/seinem Besitzer noch einfacher nachweisbar. Die Fingerabdrücke werden bei Antragstellung im Inland spätestens zwei Monate nach Versendung des Dokuments bzw. bei Antragstellung im Ausland spätestens vier Monate nach Versendung des Dokuments gelöscht, somit bleiben die Fingerabdrücke nur am Chip im Reisepass gespeichert.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • Reisepass Erwachsene (ab 12 Jahre): Euro 112,00 - gültig für 10 Jahre
  • Reisepass Kinder (2-12 Jahre): Euro 44,00 - gültig für 5 Jahre
  • Reisepass Kinder (0-2 Jahre): Gratis, wenn erstes Ausweisdokument, ansonsten Euro 44,00 - gültig für 2 Jahre

Bei Erstausstellung eines Kinderreisepasses genau am 2. Geburtstag, ist der Reisepass gratis und für 5 Jahre gültig.

Weitere Informationen finden Sie hier.  


Zuständig