Hundehaltung

Tiroler Ersthundehalter Sachkundenachweis

Durch eine Novellierung des Landespolizeigesetzes verlautbart im LGBLA TI-20200127_5, die ab 28.1.2020 in Kraft getreten ist, müssen zukünftig alle Ersthundehalter bei erstmaliger Anmeldung eines Hundes bei der Behörde ab 1.10.2020 einen Sachkundenachweis erbringen.
Die Schulung soll Hundeliebhabern vor der Anschaffung eines Hundes wichtige Informationen liefern, um Sie bei der  Entscheidung zu unterstützen, welcher Hund zu Ihren Lebensgewohnheiten, Ihrem Umfeld und Ihrer Familie passt und Sie auf Ihre neue Aufgabe und Verantwortung als zukünftiger Hundehalter vorbereiten.

Die Schulung wird laut Verordnung ausschließlich in Zusammenarbeit mit tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder TierärztInnen mit der Zusatzqualifikation "Tierverhalten" durchgeführt.