Legalisatorentätigkeit Die Gemeinde hat die Dienstleistungen für die Bürger ausgebaut und bietet die Legalisatorentätigkeit im Gemeindeamt an. Die Finanzverwalterin der Gemeinde, Frau Martina Klotz, wurde vom Gericht zur Legalisatorin bestellt.
Eine Legalisatorin beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. auf Kaufverträgen). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch eine Notarin/einen Notar mehr nötig.
Die Unterschrift leistende Person muss der Legalisatorin persönlich bekannt sein oder dessen Identität muss durch zwei Personen bestätigt werden, die der Legalisatorin persönlich bekannt sind.
Hi nweise Die Legalisatorin führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch. Telefonische Terminvereinbarungen erbeten! Legalisierungsgebühr Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Gebühren der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg StF: BGBl. II Nr. 297/2001 § 1
Die Gebühren der Legalisatoren für die Beglaubigung einer Unterschrift werden festgesetzt. a) bei einem Wert bis 700 Euro mit 2 Euro, b) bei einem Wert über 700 Euro bis 7.000 Euro mit 6 Euro, c) bei einem Wert über 7.000 Euro bis 35.000 Euro mit 15 Euro, d) bei einem Wert über 35.000 Euro mit 20 Euro, e) bei unbestimmtem Wert mit 2 Euro Die Bemessungsgrundlage ist jene der Gerichtsgebühren für gerichtliche Beglaubigungen. Sind auf einer Urkunde die Unterschriften zweier oder mehrerer gleichzeitig erscheinender Personen zu beglaubigen, so beträgt die Legalisatorgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift die Hälfte der gemäß Abs. 1 festgesetzten Gebühren. In geringfügigen Grundbuchssachen (§ 34 GBG 1955, BGBl. Nr. 39, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997) mit einem Wert bis 140 Euro hat die Entrichtung der Legalisatorgebühren zu entfallen. Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von EUR 14,30 zu entrichten.