Feuerpolizei - Feuerbeschau

Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998, StF: LGBl. Nr. 111/1998 idgF.

u.a. Organisation/Durchführung Feuerbeschau - gem. § 16 findet im Gemeindegebiet alle 5 Jahre eine Feuerbeschau statt.

Auszug:

In Gebäuden, die öffentlichen Zwecken dienen, in denen ein Gewerbe ausgeübt wird oder in denen Versammlungsräume bestehen, und in Hochhäusern ist alle fünf Jahre eine Feuerbeschau durchzuführen. In landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden und in Gebäuden mit mehr als zwei in Holzbauweise errichteten Geschossen ist alle zwölf Jahre eine Feuerbeschau durchzuführen. In allen übrigen Gebäuden ist eine Feuerbeschau durchzuführen, wenn der begründete Verdacht auf brandschutztechnische Missstände oder andere feuerpolizeilich bedenkliche Zustände besteht.

Zuständig