Flächenwidmung

Der Flächenwidmungsplan (FWP) regelt parzellenscharf den konkreten Verwendungszweck aller Flächen im Gemeindegebiet. Derzeit verfügen alle Gemeinden über einen Flächenwidmungsplan. Nach Erstellung der Örtlichen Raumordnungskonzepte werden diese Flächenwidmungspläne nun überarbeitet und neu erlassen. Der Flächenwidmungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen und liegt im Gemeindeamt für jedermann zur Einsichtnahme auf.

Amt der Tiroler Landesregierung - Raumordnung

Zuständig